Beurkundungen in fremden Sprachen
Auch für Notare nimmt die Bedeutung des internationalen Rechtsverkehrs ständig zu: Deutsche erwerben im Ausland Immobilien (Ferien- oder Geschäftshäuser) oder gründen Firmen. Ausländische Firmen oder ausländische Bürger investieren in Deutschland. Auch familienrechtliche Beziehungen werden immer internationaler: Heirat von ausländischen Ehepartner, Adoption ausländischer Kinder und ähnliches.
Derartige Urkunden müssen oft in einer fremden Sprache errichtet werden, damit sie im Ausland – z.B. im dortigen Grundbuch oder Handelsregister – eingetragen werden können. Häufig wünschen die Parteien, dass Gesellschaftsverträge mit ausländischen Partnern in Englisch errichtet werden.
Die Notare können für Sie Urkunden in englischer, französischer oder spanischer Sprache errichten. Auch bei den notwendigen Formalitäten, wie etwa Apostille oder Legalisation, helfen wir Ihnen natürliche gerne.