Unser Service für Sie

Beurkundung und Beglaubigung

 

Im Zentrum unserer notariellen Tätigkeit stehen natürlich Beurkundung und Beglaubigung. Beurkundungen haben die Aufgabe, wichtige Rechtsgeschäfte rechtssicher zu dokumentieren und abzuwickeln. Nach einem (auch telefonischen Beratungsgespräch) erhalten Sie in der Regel einen Entwurf der Urkunde zur Prüfung und Kenntnis. Zögern Sie nicht bereits jetzt Fragen zu stellen! Im Rahmen der Beurkundung liest der Notar die Urkunde vor und erklärt den Inhalt. Hierdurch werden Sie über Bedeutung, eventuelle Risiken und die Fragen der Abwicklung informiert. Auch hier können Sie alle für Sie wichtigen Fragen stellen oder Änderungen der Urkunde vorschlagen.
Die Urkunde ist Grundlage vielfältiger Rechtsgeschäfte, zu denen Sie auf unserer Website viele Informationen finden:

  • Immobilienrecht: Kaufverträge, Schenkungen, usw.
  • Familien- und Erbrecht: Eheverträge, Adoption, Scheidungsvereinbarung, Testament, Erbvertrag, Nachlassregelung, usw. Auch Spezialfragen wie “Stiftung”, “Behindertentestament” und “Bedürftigentestament” spielen eine Rolle.
  • Unternehmensrecht: Gründung einer GmbH oder AG, Kaufverträge,  usw.

Die Urkunde ist häufig auch Grundlage für die Eintragung im Grundbuch und Handelsregister. Die deutschen Register sind weltweit die sichersten Register und schützen damit Ihr Eigentum. Die notarielle Urkunde ist hierfür Garant.

Fremdsprachen

 

Die Notare bieten auch Beurkundung in englischer, französischer und spanischer Sprache – zum Beispiel die Beurkundung einer spanischen Vollmacht für den Kauf oder Verkauf einer Ferienimmobilie. Im Regelfall wird der Text der Urkunde von einem Notar vor Ort entworfen. Die Beurkundung kann dann in der Landessprache in unserer Kanzlei erfolgen. Wir kümmern uns auch um weitere Formalien für die Anerkenung der Urkunde im Ausland wie zum Beispiel Apostille oder Legalisation. Benötigen Sie Beurkundungen in anderen Sprachen ist die Zuziehung eines Übersetzers erforderlich. Auch hier können wir Ihnen geeignete Übersetzer empfehlen.

Vorlesungen an der Universität Würzburg

 

Prof. Dr. Peter Limmer ist Honorarprofessor an der Universität Würzburg und Vorsitzender des Instituts für Notarrecht. Weitere Informationen zu den Vorlesungen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Vorlesungen bzw. Sommersemester und Wintersemester.

Informationen zum Download

 

Unter dem Menüpunkt Download haben wir gleichermaßen interessante wie informative Broschüren und Informationsblätter für Sie zusammengestellt, die Sie mit wenigen Klicks bequem herunterladen können.

s.horstmann@comchacon.deService