CORONAVIRUS – WICHTIGE HINWEISE

by Notariat_Limmer_Friederich on 22. März 2020 No comments

Liebe Klienten und Besucher,

trotz der aktuellen Entwicklung beim Coronavirus (COVID-19) läuft der Betrieb in unserer Kanzlei weiter.

Wir alle wollen dazu beitragen, die Verbreitung des Virus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verlangsamen.

Besprechungstermine sollten statt vor Ort am Telefon oder per Facetime oder Skype durchgeführt werden.

Bei den Beurkundungen sollen nur die Beteiligten, keine weiteren Personen (wie z.B. Ehepartner) anwesend sein. Infizierte Personen oder Personen mit Krankheitssymptomen können wir nicht zulassen. Rufen Sie uns in diesen Fällen an, damit wir eine Lösung finden. Halten Sie in unseren Räumlichkeiten Abstand von mindestens 1,5 m.

Bitte sehen Sie schließlich von Spontanbesuchen bei uns ab, da wir Zutritt zu unseren Räumlichkeiten nur nach Voranmeldung (telefonisch oder per E-Mail) gewähren sollen.

Ihre Notare

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Notariat_Limmer_FriederichCORONAVIRUS – WICHTIGE HINWEISE

Das Behindertentestament erklärt von Prof. Limmer

by Notariat_Limmer_Friederich on 28. September 2016 No comments

Sehen Sie unter folgendem Link den Beitrag von Prof. Dr. Limmer zum Thema “Behindertentestament”:

 

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Schadensersatz bei Mietervorkaufsrecht

by Notariat_Limmer_Friederich on 13. Januar 2015 No comments

Mieter sind im deutschen Recht vielfältig geschützt. Eine Besonderheit bei Wohnungseigentum ist das Mietervorkausfrecht nach § 577 BGB. Die entsprechende Vorschrift lautet:

“Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt.”

Der BGH hatte jetzt zur Frage des Schadensersatzes des Mieters zu entscheiden, wenn diesem die Wohnung nicht zum Kauf angeboten wurde. Der BGH hat den Schadensersatz bejaht (Urteil vom 21.01.2015, Az. VIII ZR 51/14).

Der BGH stellt in seiner Pressemitteilung fest: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Mieter nicht nur in den vom Berufungsgericht angenommenen Fällen der Vereitelung eines bereits ausgeübten Vorkaufsrechts, sondern auch dann ein Anspruch auf Ersatz der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem mit dem Dritten vereinbarten Kaufpreis – abzüglich ersparter Kosten – als Erfüllungsschaden zustehen kann, wenn der Mieter infolge einer Verletzung der den Vermieter treffenden Mitteilungspflichten aus § 577 Abs. 1 Satz 3, § 469 Abs. 1 Satz 1** BGB, § 577 Abs. 2 BGB vom Inhalt des Kaufvertrags und seinem Vorkaufsrecht erst nach Übereignung der Wohnung an den Dritten Kenntnis erlangt und aus diesen Gründen von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.”

Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des BGH.

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Notariat_Limmer_FriederichSchadensersatz bei Mietervorkaufsrecht

Wie Testamente zuverlässig und kostengünstig aufgefunden werden

by Notariat_Limmer_Friederich on 18. Dezember 2014 No comments

Die Bundesnotarkammer weist in ihrer Pressemitteilung auf ein wichtiges Problem hin:

Erst seit 2012 gibt es ein zentrales gesetzliches Register für Testamente in Deutschland. Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister verzeichnete im dritten Jahr seines Bestehens bereits 7,7 Mio. Urkunden und bietet jedermann die Möglichkeit, sein Testament kostengünstig registrieren zu lassen. Ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit.

Zum ausführlichen Artikel gelangen Sie hier..

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