Unsere Leistungen für Sie

Unsere Notare und deren Sachbearbeiter sind gerne bereit, Sie jederzeit umfassend zu beraten. Dabei sind wir juristische Spezialisten in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht – und zwar auch mit Bezügen zum ausländischen und internationalem Recht. Darüber hinaus sind wir Ihnen auch gerne bei anderen Rechtsfragen und Aufgabenstellungen behilflich.

Beurkundung

 

Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben – z.B. bei Immobilienkauf, Ehevertrag, Erbvertrag, Gründung einer Kapitalgesellschaft, etc. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich aber auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus hat die notarielle Urkunde einen wesentlich höheren Beweiswert gegenüber der Schriftform und kann sofort vollstreckbar gestaltet werden. Aus der notariellen Urkunde kann daher ohne weiteres Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.

Beglaubigung

 

Ihr Notar beglaubigt Abschriften oder Ihre Unterschrift. Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen – z.B. bei Anmeldungen zum Handelsregister, bei Anträgen im Grundbuchverfahren, etc. Die Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers. Derjenige, der ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist. Deshalb finden Beglaubigungen über die genannten Registerverfahren Anwendung – z.B. auch im grenzüberschreitenden, internationalen Rechtsverkehr.

Streitschlichtung

 

Seit 2001 sind bayerische Notare Kraft Gesetzes befugt, bei Streitigkeiten zu schlichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die notarielle Streitschlichtung sogar Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsprozesses. Darüber hinaus ist Ihr Notar aufgrund seiner unparteilichen und neutralen Stellung und seiner Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Beurkundung in der Lage, zwischen Parteien, bei denen sich ein Streit entwickelt hat, einen sachgerechten Vermittlungsvorschlag zu entwickeln, der beiden Parteien Rechnung trägt. Auf diese Weise können zeitintensive und kostenaufwendige Prozesse beigelegt werden. Die Streitschlichtung setzt natürlich voraus, dass die Parteien zu Verhandlungen bereit sind.

Sonstige Tätigkeiten

 

Ihr Notar kann darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Aufgaben übernehmen:

So sind Notare zum Beispiel auch für Erbscheinsbeurkundungen zuständig. Soll nach dem Tod eines Menschen die Erbschaft festgestellt werden, so bedarf es eines Erbscheines, der vom Nachlassgericht erteilt wird. Der Notar kann diesen Erbschein durch einen sogenannten Erbscheinsantrag vorbereiten. Sie ersparen sich hierdurch den Gang zum Nachlassgericht.

Ihr Notar kann auf Ihren Antrag für Sie auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er über von ihm wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichten kann. Diese sogenannte Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück, Erfindung eines Gesellschaftsspiels, Entwicklung eines Computerprogramms oder sind Sie Autor eines Romans), dann kann eine sogenannte notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden. Die notarielle Prioritätsfeststellung weist nach, dass Sie der erste waren, der die Idee hatte, und damit Urheberrechtsschutz genießt.

Notarkosten

 

Die Kosten des Notars richten sich nach dem sogenannten Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotK). Mit diesen Gebühren sind aber alle Kosten abgedeckt – es entstehen z.B. keine Extra-Kosten für die Beratung.

Die Kosten richten sich im Grundsatz nach dem Wert des Geschäftes. Die Beurkundung eines Testamentes bei einem Vermögen von 100.000,– € kostet z.B. 273,– €.

Weitere Links zu Notarkosten:

Notare Bayern
Bundesnotarkammer

s.horstmann@comchacon.deLeistungen