Notare

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wurde vom Justizminister für die Beurkundung vom Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben  z. B. Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, Ehevertrages, Errichtung eines Testamentes, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.

Der Notar ist verpflichtet, die an der Beurkundung Beteiligten zu schützen, bereits vor der Beurkundung Lösungswege zu erarbeiten, die Risiken des Rechtsgeschäftes aufzuzeigen und Sicherungen für alle Beteiligten vorzusehen und das Rechtsgeschäft rechtssicher abzuwickeln. Er hat dabei insbesondere Pflichten, die Beteiligten über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu belehren und auch unerfahrene Beteiligte zu schützen.

Der Notar errichtet also nicht nur eine rechtssichere Urkunde, sondern berät auch umfassend über die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäftes. Scheuen Sie sich nicht, in der Beurkundung Ihre Fragen zu stellen.

Seit einiger Zeit nehmen Notare in Bayern auch Schlichtungsfunktionen wahr. Besteht zwischen Bürgern ein Streit, so kann der Notar als Schlichter zur Beilegung des Streites eingeschaltet werden. In bestimmten Fällen ist dies sogar vor dem Gerichtsverfahren obligatorisch.

Notare sind Volljuristen, die zusätzlich zu ihrer juristischen Ausbildung eine drei- bis fünfjährige Spezialausbildung zum Notar durchlaufen haben. Zu Notaren dürfen nur solche Juristen bestellt werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Notaramt geeignet sind. Diese hohen Anforderungen garantieren einen hohen Qualitätsstandart der juristischen Tätigkeit. In Bayern wird zum Notar nur bestellt, wer das zweite juristische Staatsexamen sehr gut bestanden hat und mindestens einen dreijährigen Vorbereitungsdienst als Notarassessor durchlaufen hat.

 

Weitere Informationen:
BNotK
Landesnotarkammer Bayern

s.horstmann@comchacon.deNotare